Halteverbot für Ihren Umzug

  • Beitrags-Kategorie:Tipps / Umzug
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Viele Menschen, viele Häuser, viele Straßen, viele Autos – und kaum freie Parkplätze. Das ist Alltag in der Stadt. Wer ohne den Parkplatz vor der Tür umzieht, muss Umzugskartons und Möbel besonders weit tragen. Das kostet Zeit und Kraft und bei Regen auch Nerven, zum Beispiel weil die Umzugskartons aufweichen. Professionelle Umzugsunternehmen gehen deshalb gleich auf Nummer Sicher und bestellen bei platzda.de eine Halteverbotszone für den Umzugswagen. Selbstverständlich können auch Privatpersonen unseren Service in Anspruch nehmen und sich mit einem extra dafür eingerichteten Halteverbot für den Umzug Platz für den Umzug in Eigenregie schaffen.

Halteverbot genehmigen und aufstellen lassen

Eine rechts- und verkehrssichere Halteverbotszone ist leicht eingerichtet: Sie brauchen zunächst eine behördliche Genehmigung für das Halteverbot, die gibt’s auf Antrag und mit Begründung (Baustelle, Umzug) von der zuständigen Polizeidienststelle oder dem zuständigen Ordnungsamt. Wichtig: Für das Aufstellen und Genehmigen sind Fristen zu wahren. Damit alle Verkehrsteilnehmer die Halteverbotsschilder sehen und sich auf die veränderte Verkehrssituation einstellen können, wird die Halteverbotszone mit einem Vorlauf eingerichtet und das Ganze protokolliert.

Braucht man ein Halteverbot für den Umzug?

Ein Halteverbot lohnt sich immer dann, wenn die Parkplatzsituation vor Ort schlecht ist oder wenn vor dem Haus generell wenig Platz ist – Sie wollen die Couch ja nicht einmal um den kompletten Block tragen müssen. Ihre Umzugshelfer werden Ihnen kurze Wege also danken. Beim Umzug mit einer Spedition wird i. d. R. stundenweise abgerechnet, sodass sich auch da schnelle Strecken lohnen.´

Meistens gelten Halteverbote nur auf einer Straßenseite. Sie können aber auch ein zweiseitiges Halteverbot beantragen, bei dem beide Straßenseiten gesperrt werden. Das macht z. B. in engen Altstadtgassen Sinn.

Wenn Sie hingegen in einem kleinen Ort mit sehr breiten Straßen und kaum Verkehr umziehen, kriegen Sie den Umzug auch gut ohne Halteverbot über die Bühne.

Halteverbotszone selbst aufstellen oder Firma beauftragen?

Theoretisch können Sie selbst eine Halteverbotszone einrichten, dann müssen Sie:

  • einen kostenpflichtigen Antrag bei der örtlichen Behörde stellen.
  • selbst einen sicheren Platz für das Halteverbot finden und ausmessen.
  • Halteverbotsschilder mieten, zum Aufstellort transportieren und sicher aufstellen.
  • ein Aufstellungsprotokoll anfertigen.
  • nach dem Umzug die Verkehrsschilder zum Verleih zurückbringen.

Oder Sie legen all das in die Hände von Umzugsprofis – das erspart Ihnen eine Menge Stress und Aufwand. Gemessen daran, ist der Service mit 60 bis 140 Euro auch gar nicht so teuer. Bedenken Sie bei der Abwägung auch, dass Sie mindestens 2 Schilder brauchen, die 3 bis 5 Tage stehen – das kostet in Summe dann mancherorts schon fast so viel wie das Rundum-sorglos-Paket vom Dienstleister.

 Gratis zum Umzug

Ein weiteres Argument für die Aufstellung durch eine Firma ist die Haftung im Schadensfall: Kippt z. B. ein Schild um und verletzt eine Person oder zerkratzt ein Auto, haftet dafür die Versicherung der aufstellenden Firma oder die Kasko-Versicherung des Autobesitzers. Bei einem DIY-Halteverbot müssen Sie für den Schaden aufkommen.

Wenn Sie mit einer Spedition umziehen: Fragen Sie nach, ob das Halteverbot für den Umzugstag im Preis inklusive ist, ob Sie das zubuchen können oder ob Sie eine externe Firma beauftragen müssen.

Geht’s nicht auch ohne Genehmigung?

Sie möchten ein Halteverbot für einen entspannten Umzug, aber kein Geld dafür ausgeben? Da sparen Sie am falschen Ende. Denn wenn Sie ohne behördliche Erlaubnis einen Teil der Straße blockieren, kann das als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden (§ 315b Strafgesetzbuch) und richtig Ärger geben – sogar bis hin zur Freiheitsstrafe.

Ohne Genehmigung bringt Ihnen auch die schönste Absperrung nichts, denn Sie haben keinerlei Handhabe gegen Falschparker – die parken dann nämlich gar nicht falsch, sondern sind im Recht. Ihr selbstgebasteltes Halteverbot hat keine rechtliche Relevanz. Ganz anders mit Genehmigung: Wenn jemand Ihre Halteverbotszone in Beschlag nimmt, können Sie die Polizei  oder das Ordnungsamt anrufen. Die Beamten kümmern sich dann um die Räumung.

Kann man Falschparker aus dem Halteverbot abschleppen lassen?

Die Polizei wird zunächst versuchen, die Halter der falsch parkenden Fahrzeuge zu finden. Klappt das, gibt’s für die nur ein Knöllchen fürs Falschparken. Andernfalls wird abgeschleppt. Das kostet dann mehrere hundert Euro. Die Rechnung muss der Falschparker begleichen. Rufen Sie nicht auf eigene Faust den Abschleppdienst, sondern überlassen Sie das den Beamten.