Grundreinigung

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Die Grundreinigung ergänzt die Unterhaltsreinigung und wird in der Regel ein- bis zweimal jährlich durchgeführt. Wird die Grundreinigung nach einem Mieterwechsel in Auftrag gegeben, kann sie natürlich auch häufiger beauftragt werden. Unter dem Begriff Grundreinigung versteht man eine besonders gründliche Reinigung, die auch schwer zugängliche Stellen beinhaltet.

Sie können die Grundreinigung durch unseren Gebäudereinigungsservice in für Privathaushalte, öffentliche Einrichtungen, Büros, Wohnungseigentümer und Wohnungsbaugesellschaften beauftragen. Der Zeitpunkt der Grundreinigung kann vertraglich vereinbart oder flexibel beauftragt werden, wie es zum Beispiel für Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften notwendig ist.

Alle Arbeiten werden von unserem Reinigungstermin fachgerecht und umweltfreundlich durchgeführt. Zuverlässigkeit, Diskretion und ein geschultes Team verstehen sich für uns als Selbstverständlichkeit. Alle notwendigen Reinigungsmaterialien werden von uns gestellt. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und vereinbaren eine Besichtigung Ihrer Räumlichkeiten. Nach dem Vor-Ort-Termin erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Grundreinigung – was wird gereinigt?

Ziel der Grundreinigung ist es, alle Oberflächen von anhaftenden Verschmutzungen und Rückständen zu reinigen. Das gilt sowohl für Fußböden, Fenster und Fensterrahmen inklusive der Fenstergriffe, Türen inklusive Beschlägen und Zargen als auch für die Reinigung von Fensterbänken, Heizkörpern, Lichtschaltern, Steckdosen, Polstern und Ecken an den Decken (Spinnweben). Sanitärbereiche können nach der Grundreinigung desinfiziert werden. Alle Reinigungsarbeiten werden fachgerecht, gründlich und mit, an die Oberflächen angepassten Reinigungsmittel durchgeführt.